Steve Jobs brachte es auf den Punkt. Das ist der entscheidende Unterschied. Beherzige das und werde erfolgreich.
Fällt es dir schwer, den Mut aufzubringen für ein solches Telefonat?
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Ist es möglich ein Fahrzeug als Firmenwagen zu fahren ohne Fahrtenbuch und ohne Prozentregelung. Stell gerne Rückfragen bevor du antwortest.
Ja, sehr gute Frage – die beiden gängigen Methoden zur privaten Nutzung eines Firmenwagens sind tatsächlich:
Wenn du beides nicht nutzen willst, muss man genau hinschauen, ob und wie das möglich ist. Dazu brauche ich ein paar Rückfragen, um deine Situation besser einordnen zu können:
Mit den Infos kann ich dir sehr gezielt sagen, ob es Alternativen gibt – zum Beispiel:
Lass mich wissen, wie du aufgestellt bist – dann klären wir das optimal.
Ich habe ein Einzelunternehmen, das Fahrzeug soll betrieblich und regelmäßig privat genutzt werden und für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Das Fahrzeug kann auf die Firma oder auf mich als Privatperson zugelassen werden. Es geht um Kauf. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kfz-Kosten ist mir wichtig.
Perfekt, danke für die Details – das hilft sehr. Du hast ein Einzelunternehmen, das Fahrzeug soll betrieblich und privat regelmäßig genutzt werden und steuerliche Absetzbarkeit ist dir wichtig. Damit bist du im klassischen Fall, wo das Finanzamt eine Aufteilung zwischen betrieblicher und privater Nutzung verlangt.
Ohne Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung geht es in deinem Fall nicht, wenn du die Kosten steuerlich absetzen und das Auto regelmäßig privat nutzen willst.
Wenn du das Fahrzeug überwiegend betrieblich nutzt (über 50 %), gehört es zwingend ins Betriebsvermögen.
→ Dann musst du private Nutzung versteuern, weil du betrieblich veranlasste Kosten absetzt.
Wenn du:
dann bleibt dir nur die 1-%-Regelung, auch wenn sie oft steuerlich teurer ist als das Fahrtenbuch.
Wenn du möchtest, kann ich dir eine Vergleichsrechnung machen:
Fahrtenbuch vs. 1-%-Regelung – dafür bräuchte ich:
Dann siehst du genau, welche Methode günstiger ist.
Also was ist möglich, wenn man das Fahrzeug nur betrieblich nutzt und darf man dann mit dem Fahrzeug zur Arbeit fahren oder ist dies auch ausgeschlossen?
Sehr gute Nachfrage – das klären wir präzise. Wenn du ein Fahrzeug ausschließlich betrieblich nutzt, kannst du dir in vielen Fällen die 1 %-Regelung und das Fahrtenbuch tatsächlich sparen – aber nur unter klaren Bedingungen.
Wenn du das Fahrzeug nachweislich ausschließlich betrieblich nutzt (also keine Privatfahrten, kein Familienausflug, kein Einkauf, kein Urlaub), dann gelten folgende Grundsätze:
Die Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte ist steuerlich eine private Nutzung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG), auch wenn du sie rein faktisch als Arbeitsweg siehst.
👉 Folge:
Wenn du auch nur zur Arbeit mit dem Firmenwagen fährst, zählt das bereits als private Nutzung, die du versteuern musst – entweder:
➡️ Das bedeutet:
Wenn du nur damit zum Büro fährst, und nie andere Privatfahrten machst, musst du trotzdem diesen Anteil versteuern.
Nur z. B.:
▶️ Sobald Wohnung ↔ Büro involviert ist, ist das nicht mehr ausschließlich betrieblich – aus Sicht des Finanzamts.
| Szenario | Fahrtenbuch | 1%-Regelung | Versteuerung nötig? |
|---|---|---|---|
| Nur betriebliche Nutzung (keine Fahrten Wohnung ↔ Betrieb) | ❌ | ❌ | ❌ |
| Nur betriebliche Nutzung mit Arbeitsweg | ❌ | ❌ | ✅ (0,03 % bzw. 0,002 %) |
| Gemischte Nutzung (privat + beruflich) | ✅ oder 1% | ✅ | ✅ |
Wenn du das Modell ohne Fahrtenbuch und 1 % fahren willst, wäre es also nur dann möglich, wenn:
Das war die ernüchternde Aussage von ChatGPT zum Thema Firmenwagen ohne 1%-Regelung und Fahrtenbuch.
Wenn du eine bessere Möglichkeit kennst, schreib hier gerne einen Kommentar!